# Softwareauswahl: Berechnung und Nutzung der CSV-Dateien Stand: 24.09.2026. Alle A/B/C-Daten sind fiktive Beispiele. Keine realen Produkte, Preise oder Testergebnisse. Die CSV-Dateien sind editierbare Eingabetabellen, keine automatisch rechnenden Arbeitsmappen. ## Dateien und Eingaben - `softwareauswahl-vorlage.csv`: Kriterien und Mustergewichte, alle Bewertungen ungeprüft. Musterkriterien an eigene Anforderungen anpassen. - `softwareauswahl-beispiel.csv`: vollständig dokumentierter Beispieldatenstand mit offenen Prüfungen bei C. - `softwareauswahl-kosten.csv`: fiktive Kostenannahmen. Keine Endwerte als Eingaben gespeichert. CSV: UTF-8 mit BOM, Semikolon als Spaltentrenner. Gewichte sind Zahlen in Prozentpunkten (30 bedeutet 30 Prozent), keine Dezimalquoten. Bewertungen der Vergleichskriterien sind ganze Zahlen 0 bis 5 oder der Text `ungeprüft`. Muss-Kriterien verwenden `erfüllt`, `nicht erfüllt`, `ungeprüft`. Nachweise und Prüftermin separat eintragen. Ein leeres Bewertungsfeld ebenfalls als ungeprüft behandeln. ## Verbindliche Auswertungsreihenfolge 1. Gewichte prüfen: alle nicht negativ, Summe exakt 100. Ungültige Eingaben vor Auswertung korrigieren. Vergleichsbewertungen müssen 0 bis 5 sein, sonst ungeprüft bzw. ungültig. 2. Muss-Kriterien: mindestens einmal `nicht erfüllt` ergibt ausgeschlossen. Andernfalls mindestens einmal leer oder `ungeprüft` ergibt offen. Nur wenn alle Muss-Kriterien `erfüllt` sind, ist diese Prüfung bestanden. Unbekannte Statuswerte sind Eingabefehler und müssen korrigiert werden; sie gelten nicht als bestandene Muss-Prüfung. 3. Vergleichspunkte je Zeile = Gewicht × Bewertung / 5. Gesamtscore nur dann endgültig, wenn sämtliche Vergleichsbewertungen vorliegen. 0 bedeutet tatsächlich nicht erfüllt, niemals fehlende Information. 4. Bei ungeprüften Vergleichswerten: Untergrenze = Summe der bekannten Beiträge. Obergrenze = Untergrenze + Summe der Gewichte der ungeprüften Kriterien. Diese Grenzen beschreiben ein mögliches Intervall, keinen fertigen Score. Insbesondere keinen Durchschnitt nur der bekannten Kriterien bilden. 5. Auch ein vollständig berechneter Score hebt einen Ausschluss oder offenen Muss-Status nicht auf. Kein automatischer Sieger bei offenen Prüfungen. ## Nachvollziehbare Auswertung des Beispiels Gewichte: 30 + 25 + 20 + 15 + 10 = 100. A: 30×4/5 + 25×3/5 + 20×4/5 + 15×3/5 + 10×2/5 = 24 + 15 + 16 + 9 + 4 = **68**. Beide Muss-Kriterien erfüllt. B: 30×5/5 + 25×4/5 + 20×5/5 + 15×4/5 + 10×5/5 = 30 + 20 + 20 + 12 + 10 = **92**. Trotzdem ausgeschlossen: vollständiger Export nicht erfüllt. Nur diagnostische Vergleichssumme, keine zulässige Kaufempfehlung. C: 30×3/5 + 25×4/5 + 15×4/5 + 10×4/5 = 18 + 20 + 12 + 8 = **58 bekannte Punkte**. Schnittstellenkriterium ungeprüft (20 Prozent Gewicht), möglicher Bereich **58–78**. Zusätzlich Rollen-Muss ungeprüft; Gesamtentscheidung offen. ## Kostenrechnung Gesamtkosten = Einrichtung + Datenübernahme + Schulung + interner Einführungsaufwand + Monate × monatlicher Gesamtbetrieb. Im Muster gibt es keine weiteren Kosten; dies ist eine Vereinfachung des Beispiels und keine Empfehlung, echte Unbekannte als null zu buchen. - A: 900 + 600 + 200 + 200 + 24×80 = **3.820 EUR**. - B: 600 + 400 + 100 + 100 + 24×70 = **2.880 EUR**. - C: 1.100 + 500 + 200 + 200 + 24×90 = **4.160 EUR**. Vergleichsbasis im Muster ohne Umsatzsteuerbetrachtung. Im eigenen Projekt alle Alternativen auf derselben Basis vergleichen. Monatlicher Betrieb enthält Lizenz, Unterstützung und laufende interne Pflege gemeinsam; nicht doppelt zählen. Zusatznutzer, Preisänderungen, Schnittstellen und Wechselaufwand gegebenenfalls ergänzen. Bei unbekannten Kosten keinen vermeintlich vollständigen Endbetrag ausweisen. ## Belege und Verantwortung Diese Tabellen sind eigene redaktionelle Muster. Methodischer Hintergrund zur Trennung von Ausschluss- und Vergleichskriterien: https://www.basycon.com/downloads/publikationen/beratungsprogramm-softwareauswahl.pdf (direkt gelesen am 24.09.2026). Kein Nachweis für Wirksamkeit oder Ergebnis einer konkreten Beschaffung. Auswahlkriterien und endgültige Entscheidung verantwortet der jeweilige Betrieb.